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Über die nachfolgende Schaltfläche könnt ihr euch selber am Brandsweg Hallenzeiten für Trainingsspiele/-lager... reservieren:
Über die nachfolgende Schaltfläche könnt ihr euch selber den Mehrzweckraum im Schützenweg von Montag-Freitag reservieren:
Reservierte Wochenenden Brandsweg durch Stadt OL:
Samstag, 08.10.2022 = Halle bis 14.30 Uhr belegt, danach frei
Samstag, 26.11.2022 = Halle ist bis mind.14.30 Uhr belegt, danach frei
Samstag, 28.01.2023 = Turnier geplant 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag, 29.01.2023 = Spiel VfL Oldenburg 2 um 16:30
Hallensperrung wg. Nds. Turnfest in OL vom 17.-21.05.23
Spielverlegungen während der Saison sind vorher mit der gegnerischen Mannschaft abzustimmen und anschl. ausschließlich über nuLiga bzw. den Spielwart (im HRO-Bereich mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin) zu beantragen.
Um Doppelarbeiten zu vermeiden, sollte auch immer gleichzeitig ein neuer Spieltermin mit dem Gegner abgestimmt werden und dem Spielwart mitgeteilt werden. Der offizielle Antrag über nuliga ist dabei grds. von dem Verein zu stellen, der auch den Verlegungswunsch hatte.
Kommt eine Verlegungswunsch des Gegners offiziell über Nuliga, sollte der zuständige MV unaufgefordert den TvdH-Spielwart informieren, ob er mit der Verlegung einverstanden ist oder nicht, sofern dies nicht aus dem Antrag hervorgeht.
Ein Heimrecht-Tausch mit dem Gegner kann nur der Staffelleiter vornehmen (Mail mit Zustimmung des Gegners an den Staffelleiter und z.K. an den Spielwart).
Evtl. Kosten für eine Verlegung trägt jede Mannschaft selber (bei Konfirmation, Schulveranstaltungen, Auswahltraining u.ä. fallen keine Kosten an, sofern rechtzeitig beantragt):
Spielverlegungen auf Antrag Senioren 75,00
Spielverlegung Jugend HVN-Bereich 50,00
Spielverlegungen HRO Jugend B 30,00
Spielverlegungen HRO (Jugend C-E) 15,00
Bei Nichteinhaltung der Frist von 10Tagen wird im HRO-Bereich die doppelte Gebühr fällig.
Spielabsagen sind wg. der hohen Kosten grds. zu vermeiden; an den letzten beiden Spieltagen kostet eine Absage sogar doppelt so viel und der gegnerische Verein ist berechtigt, die evtl. entstandenen Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.